+++ Droht Ihnen die Zwangsversteigerung? Nutzen Sie unbedingt rechtliche Beratung. Verhandeln Sie frühzeitig mit Ihrer Bank. Denn auch die Bank möchte keine Wertverluste in der Versteigerung. Aber S I E müssen handeln, wenn es um Ihre Schulden geht. "Kopf in den Sand" hilft nicht weiter! Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. +++ Lesen Sie den Musterfall "Dr. Jedermann" +++Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
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Vertrags-Recht Sachen-Recht
Die Trennung zwischen Vertragsrecht und Sachen-Recht erfordert die Kontrolle, dass nicht nur die Grundschuld, sondern selbstverständlich auch der zugrundeliegende Vertrag beachtet wird. In der Regel ist daher das Darlehen, aufgeteilt nach Hauptforderung und Zins einzubeziehen und etwaige Zahlungen sollten aufgrund entsprechender Vereinbarungen sowohl dem Darlehen aus auch der Grundschuld zugutekommen. Das Grundbuch sichert im Regelfall das Darlehen und ist unabhängig vom Ver-trags-Teil. Bei Leistungen des Schuldners oder durch Drittsicherungsgeber ist stets darauf zu achten, ob Zahlungen auf die Grundschuld oder auf die Forderung oder auf Forderung und Grundschuld geleistet und verrechnet werden müssen.
Nachteile zeigen sich oft in der Zwangsver-steigerung, wenn der Erlös zwar zur Löschung der Grundpfandrechte, nicht aber zur vollständigen Befriedigung der Gläubiger führt. Der Schuldner oder der Bürge haftet oftmals auch noch nach der Versteigerung weiter. Wir beraten Sie gern! Mit der Zwangsversteigerung kommt es in der Regel zum Erlöschen aller eingetra-genden Grundpfandrechte.


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I M   G E S P R Ä C H :   H E U S C H R E C K E N   O D E R   W O H L T Ä T E R ? 

Im Dschungel der Versteigerung tauchen zunehmend Adressen auf, denen Gewinn-Optimierungen mittels Forderungs-(Ver)Kauf und Versteigerungen nachgesagt werden. Wir bitten um Ihre Informationen betreffend:


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