+++ Droht Ihnen die Zwangsversteigerung? Nutzen Sie unbedingt rechtliche Beratung. Verhandeln Sie frühzeitig mit Ihrer Bank. Denn auch die Bank möchte keine Wertverluste in der Versteigerung. Aber S I E müssen handeln, wenn es um Ihre Schulden geht. "Kopf in den Sand" hilft nicht weiter! Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. +++ Lesen Sie den Musterfall "Dr. Jedermann" +++Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
Startseite Vor-Überlegungen Vorsicht: Abstraktions-Prinzip! Kreditvertrag - Vorfälligkeitsentschädigung Blick ins Grundbuch Kredit-Verkauf - was nun? Verfahren bis zum Versteigerungs-Antrag Einleitung des Verfahrens Beschlagnahme Zwangsversteigerung und Insolvenz Wert-Festsetzungs-Verfahren Bestimmung des Versteigerungs-Termins Die sogenannten Gebote Versteigerungs-Termin Die (halbe) Bietstunde Last minute: Der Zuschlag Verteilungs-Termin Nichtzahlung und Wiederversteigerung Teilungs-Versteigerung Rechtsmittel für Gläubiger und Schuldner Wichtige Links: Muster-Fall - Familie Dr. Jedermann Urteile Fair oder unfair?
Nichtzahlung und Wiederversteigerung:



Allgemein:
Berater-Gilde
Idee
Impressum
Skripten
Seminare
Risiko
Kanzlei Berend Blöcker
Newsletter
Dozenten-Tätigkeit


Nichtzahlung und Wiederversteigerung

Zahlungs- und Verzinsungs-Pflicht

Wiederversteigerung




Nach oben

D E R   B I E T E R   O H N E   G E L D . . . 

..auch das gibt es: Ein Bieter gibt beim Einfamilien-Häuschen mit 180.000 Euro das Meistgebot ab, entrichtet 18.000 Euro Sicherheitszahlung.....und schafft es nicht, auf Anforderung die restlichen 162.000 Euro + Zins zu zahlen.



Nach oben

Zahlungs- und Verzinsungs-Pflicht