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Startseite Vor-Überlegungen Vorsicht: Abstraktions-Prinzip! Kreditvertrag - Vorfälligkeitsentschädigung Blick ins Grundbuch Kredit-Verkauf - was nun? Verfahren bis zum Versteigerungs-Antrag Einleitung des Verfahrens Beschlagnahme Zwangsversteigerung und Insolvenz Wert-Festsetzungs-Verfahren Bestimmung des Versteigerungs-Termins Die sogenannten Gebote Versteigerungs-Termin Die (halbe) Bietstunde Last minute: Der Zuschlag Verteilungs-Termin Nichtzahlung und Wiederversteigerung Teilungs-Versteigerung Rechtsmittel für Gläubiger und Schuldner Wichtige Links: Muster-Fall - Familie Dr. Jedermann Urteile Fair oder unfair?
Vor-Überlegungen:



Vorsicht: Abstraktions-Prinzip!:



Kreditvertrag - Vorfälligkeitsentschädigung:
Vereinfachtes Beispiel: Sie erwerben eine Immobilie für 300.000 EUR und verfügen über ein Eigenkapital von 120.000 EUR. Ihr Kreditbedarf beträgt somit 180.000 EUR. Die X Bank bietet Ihnen einen Kredit ...


Blick ins Grundbuch:



Kredit-Verkauf - was nun?:



Verfahren bis zum Versteigerungs-Antrag:



Einleitung des Verfahrens:



Beschlagnahme:



Zwangsversteigerung und Insolvenz:



Wert-Festsetzungs-Verfahren:



Bestimmung des Versteigerungs-Termins:



Die sogenannten Gebote:



Versteigerungs-Termin:



Die (halbe) Bietstunde:



Last minute: Der Zuschlag:



Verteilungs-Termin:



Nichtzahlung und Wiederversteigerung:



Teilungs-Versteigerung:



Rechtsmittel für Gläubiger und Schuldner:



Wichtige Links::



Muster-Fall - Familie Dr. Jedermann:



Urteile:



Fair oder unfair?:
Sachlichkeit muß bleiben!




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„Wir erklären Recht seit 1983“. Ausgangspunkt unserer Informationsarbeit war die Schulung der Mitarbeiter unserer kleinen Kanzlei. Theorie und Praxis müssen verbunden werden. Und zwar so früh, daß sich viele Streitigkeiten von vornherein vermeiden lassen. Deshalb bieten wir Ihnen keine bunten Bilder und Werbung, sondern sachbezogene Informationen aus den Rechts-Bereichen an. Wir möchten, daß Sie das Recht verstehen und Vertrauen zu unserer Rechtspflege haben. Zusätzlich bieten auch sachbezogenen Skripten an.

Kritik und Anregungen nehmen wir gern entgegen.

Rechtsanwalt Berend Blöcker
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