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P S Y C H I A T R I E   O D E R   V O L L S T R E C K U N G ? 

Eine Sparkasse im Murgtal (Baden-Württemberg) betrieb die Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung gegen den Schuldner. Das Gericht verfügte jedoch eine Einstellung der Vollstreckungsmassnahmen, da beim Schuldner eine Suizidgefahr bestand, deren Ursachen auch in der bevorstehenden Vollstreckung gesehen wurden.
Die Sparkasse wollte sich damit nicht zufrieden geben und regte an, den Schuldner in die Psychiatrie einzuweisen. Damit nicht genug: Es wurde auch die Führerscheinstelle ange-schrieben und "gewarnt", dass der Schuldner mit dem Auto Selbstmord begehen könnte. Man möge überprüfen, ob es nicht sinnvoll sei, den Führerschein einzuziehen. Der eigene Aufsichtsrat der Sparkasse war trotz des Zahlungsanspruchs entsetzt über das Vorgehen der Sparkasse Gaggenau-Kupprnheim. Im übrigen kann ein Schuldner, der Selbstmord begehen will, auch ohne Führerschein zur Verzweiflung getrieben werden. Man fragt sich: Wie kommt ein Gläubiger auf solche unmenschlichen Ideen? Das Image der Sparkasse(n) wurde hierdurch deutlich abgewertet (15.2.07)



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