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Die eingetragenen Grundpfandrechte werden im Falle der Verwertung mit ihrem Nominal-Wert zugunsten der Gläubiger berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die zugrunde liegenden Kredite schon weitgehend zurück bezahlt worden sind!
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Lesen Sie hierzu den Musterfall der Eheleute Buurmann. Klicken Sie hier...
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Überprüfen Sie regelmäßig Ihre tatsächlichen Schulden und
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verlangen Sie regelmäßig eine Anpassung der Grundpfandrechte und die hierzu gebotenen Löschung der Grundpfandrechte!
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